Aushänge
Deutsche Bahn AG Keine Änderungsverträge wegen TEG unterschreiben! |
Aktuelles - 03.11.2021 |
Immer wieder erhalten Beschäftigte die Aufforderung, Änderungs- oder neue Arbeitsverträge wegen der Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) zu unterzeichnen. Ganz klar NEIN! Niemand muss deswegen einen Änderungs- oder gar einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben! |
Im März dieses Jahres verkündete die DB, ab 1. April 2021 das TEG anzuwenden. Sie müsse sich schließlich stets an Recht und Gesetz halten. Bis zu unserem Tarifabschluss gab es allerdings keine Kollision zweier verschiedener Tarifverträge und erst danach kann das Gesetz seine Wirkung entfalten. |